PFÄNDUNGEN
Erhalten Sie als Arbeitgeber die Verständigung von der Pfändung eines Arbeitnehmers werden einige Arbeitsschritte notwendig - sparen Sie komfortabel und einfach Zeit mit der Pfändungsverwaltung.
- Anlage von Gläubigern, Gerichten und Anwälten
- Automatische Berechnung pfändbarer Beträge inklusive Zinsen
- Überweisung an Gläubiger
- Einfache Nachvollziehbarkeit mit dem Berechnungsjournal
- Drittschuldnererklärung
- Verständigung vom Bezugsende
- Nichtberücksichtigung des Zahlungsverbots
- Restschuld-Kontrollliste
Profitieren Sie von der Überweisungssicherheit durch die automatische Vier-Wochen-Frist bei vereinbarten Bewilligungsverfahren.
