PFÄNDUNGEN

Erhalten Sie als Arbeitgeber die Verständigung von der Pfändung eines Arbeitnehmers werden einige Arbeitsschritte notwendig - sparen Sie komfortabel und einfach Zeit mit der Pfändungsverwaltung.

 

  • Anlage von Gläubigern, Gerichten und Anwälten
  • Automatische Berechnung pfändbarer Beträge inklusive Zinsen
  • Überweisung an Gläubiger
  • Einfache Nachvollziehbarkeit mit dem Berechnungsjournal
  • Drittschuldnererklärung
  • Verständigung vom Bezugsende
  • Nichtberücksichtigung des Zahlungsverbots
  • Restschuld-Kontrollliste


Profitieren Sie von der Überweisungssicherheit durch die automatische Vier-Wochen-Frist bei vereinbarten Bewilligungsverfahren.