PERSONALRÜCKSTELLUNGEN
Durch die Anlage der Berechnungsbasen in der Lohnverrechnung (Standards bereits vorhanden) können diese durch einfache und rasche Bearbeitung in die Personalrückstellungen übernommen werden.
Folgende Rückstellungen werden gebildet:
- Abfertigung gem. §14, nach Unternehmensrecht, nach IFRS
- Jubiläum nach Steuerrecht, Unternehmensrecht, und nach IFRS
- Urlaub, nach IFRS
- Gutstunden
- Sonderzahlungen
- Altersteilzeit
