PERSONALRÜCKSTELLUNGEN

Durch die Anlage der Berechnungsbasen in der Lohnverrechnung (Standards bereits vorhanden) können diese durch einfache und rasche Bearbeitung in die Personalrückstellungen übernommen werden.

 

Folgende Rückstellungen werden gebildet:

  • Abfertigung gem. §14, nach Unternehmensrecht, nach IFRS
  • Jubiläum nach Steuerrecht, Unternehmensrecht, und nach IFRS
  • Urlaub, nach IFRS
  • Gutstunden
  • Sonderzahlungen
  • Altersteilzeit